Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CompositeEdge GmbH
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen der CompositeEdge GmbH. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Die AGB gelten gegenüber Unternehmen gemäß § 14 Abs. 1 BGB während der gesamten Geschäftsbeziehung und darüber hinaus in Bezug auf die Nutzung von Daten und Implementierungen aus Projekten.
§2 Angebot, Auftrag und Leistung
2.1 Angebote der CompositeEdge GmbH sind bindend und haben eine Gültigkeit von 2 Wochen.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer schriftlich (per E-Mail oder Post) annimmt. Eine Auftragsbestätigung wird dem Kunden zugesandt.
2.3 Die CompositeEdge GmbH kann externe Dienstleister zur Beratung und Durchführung von Messungen und Simulationen hinzuziehen. Eine Weitergabe von Projektdaten erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.
2.4 Änderungen und Aktualisierungen von Angeboten und Aufträgen werden schriftlich festgehalten und sind Bestandteil der Vertragsbeziehung.
2.5 CompositeEdge GmbH behält sich Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Berechnungsmodellen, Softwareimplementierungen und sonstigen Unterlagen vor. Die Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Angebotspreisen nicht enthalten und wird in der Rechnung ausgewiesen.
3.2 Der Anspruch auf Zahlung entsteht für jede Position im Angebot, sobald die entsprechende Leistung erbracht wurde. Zusatzleistungen werden gesondert entlohnt.
3.3 Bei Projektlaufzeiten über 3 Monate sind Teilzahlungen durch Zwischenrechnungen zulässig.
3.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Skontoabzug zu bezahlen. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Frist in Verzug.
3.5 Die CompositeEdge GmbH behält sich das Eigentums- und Nutzungsrecht am Vertragsgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung vor.
§4 Leistungsfristen und Termine
4.1 Vereinbarte Termine gelten vorbehaltlich außergewöhnlicher Umstände und der Einhaltung der Mitwirkungspflichten des Kunden.
4.2 Teilleistungen sind zulässig.
§5 Mitwirkungspflicht des Kunden
5.1 Der Kunde unterstützt die CompositeEdge GmbH durch die Bereitstellung erforderlicher Daten und den Zugang zu notwendigen Räumlichkeiten.
5.2 Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Die CompositeEdge GmbH kann dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung stellen.
5.3 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, kann die CompositeEdge GmbH eine Frist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
§6 Geheimhaltung / Datenschutz
6.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich gemachten Informationen.
6.2 Mitarbeiter der CompositeEdge GmbH sind zur Verschwiegenheit über alle bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende.
§7 Haftung, Mängel und Garantie
7.1 Die CompositeEdge GmbH gewährleistet die Ausführung der vereinbarten Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
7.2 Die Haftung der CompositeEdge GmbH ist auf die Auftragssumme begrenzt und umfasst nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
7.3 Konstruktive Änderungen am System des Kunden liegen in dessen Verantwortung, auch wenn sie auf Beratung der CompositeEdge GmbH beruhen.
7.4 Schadenersatzansprüche für mittelbare Folgeschäden sind ausgeschlossen.
7.5 Mängel sind innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Die CompositeEdge GmbH hat das Recht zur Nachbesserung.
7.6 Geringfügige Abweichungen von simulierten Ergebnissen begründen keine Mängelansprüche.
§8 Nutzungsrechte
8.1 Abbildungen, Texte und Software der CompositeEdge GmbH sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Kunden für die Vertragsdauer zur Verfügung. Ein darüber hinausgehendes Nutzungsrecht ist für dokumentierte Arbeitsergebnisse gestattet.
8.2 Konstruktionen und Softwareprogramme, die nicht Teil des Arbeitsergebnisses sind, verbleiben mit den dazugehörigen Rechten bei der CompositeEdge GmbH.
§9 Salvatorische Klausel
9.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
§10 Sonstiges
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der CompositeEdge GmbH, sofern nicht anders vereinbart.
10.2 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der CompositeEdge GmbH ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Stand: [29.07.2024]